Berliner Verwaltungsgericht erklärt Zurückweisungen an Grenzen für illegal

vor etwa 1 Jahr

Berliner Verwaltungsgericht erklärt Zurückweisungen an Grenzen für illegal
Bildquelle: NiUS

Migranten, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesucht äußern, dürfen ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.

Hintergrund ist eine Klage von drei somalischen Antragsstellern, zwei Männer und eine Frau. Diese waren mit dem Zug aus Polen kommend ins Bundesgebiet gereist. Am 9. Mai 2025 wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Zurückweisung wurde seitens der Bundespolizei mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet. „Hiergegen wandten sich die Antragsteller, die sich derzeit in Polen aufhalten, mit Eilanträgen“, berichtet das Berliner Verwaltungsgericht.

Weiter heißt es in einer Pressemitteilung: „Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Anträgen im Wesentlichen stattgegeben. Die Zurückweisung der Antragsteller sei rechtswidrig. Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“). Die Antragsteller hätten ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse.“

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