Es mutet an wie ein Drehbuch für den nächsten Balkan-Konflikt: Das Bundesgericht der von Spannungen zerrütteten, multiethnischen Konföderation Bosnien-Herzegowina hat den Präsidenten der bosnisch-serbischen Teilrepublik „Republika Srpska“, Milorad Dodik, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Darüber hinaus darf er sechs Jahre lang keine staatlichen Funktionen wahrnehmen. Er müsste jetzt also verhaftet, und Neuwahlen müssten ausgeschrieben werden.
Dodik erklärte daraufhin: „Bosnien-Herzegowina existiert nicht mehr.“ Er drohte Christian Schmidt, dem deutschen „Hohen Repräsentanten“ der Staatengemeinschaft, de facto der Regent Bosniens, mit Festnahme und Ausweisung, sollte er sich im serbischen Landesteil sehen lassen.
In Belgrad tagte derweil am Mittwoch der serbische Nationale Sicherheitsrat, im Anschluss daran flog der serbische Präsident Aleksandr Vučić noch am Abend nach Banja Luka, in die Hauptstadt der Republika Srpska, um Dodik seine Unterstützung zu versichern. Dodik telefonierte auch mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, der sich danach ebenfalls öffentlich auf dessen Seite stellte. Dodik erklärte vielsagend (ohne gefragt worden zu sein), derzeit befänden sich 300 Angehörige der ungarischen Anti-Terroreinheit TEK im Land, um mit bosnisch-serbischen Einheiten zu „trainieren“. EUFOR, das 1100 Soldaten zählende internationale Truppenkontigent in Bosnien, erklärte, man habe „genügend Kräfte“ um jeder Eventualität zu begegnen.
Was ist passiert? Was kann passieren?
In einem Satz: Bosnien wird seit dem Ende des dortigen Krieges 1995 von der „Staatengemeinschaft“ regiert. Rechtliche Grundlage ist das Abkommen von Dayton vom Dezember 1995. Diese Struktur droht jetzt endgültig zu zerbrechen, mit unabsehbaren Folgen.
Dem Vertrag entsprechend wurden die drei verfeindeten Volksgruppen und die von ihnen bewohnten Landesteile in autonome Verwaltungseinheiten aufgeteilt: Bosnien und Herzegowina, mehrheitlich bewohnt von Muslimen (Bosniaken) und Kroaten, wurden zusammengefügt zu einer „Föderation“ von zehn Kantonen mit jeweils fast vollkommener Autonomie. Die Bundesregierung kann den Kantonen wenig vorschreiben. Jeder Kanton hat seine eigene Regierung, Polizei, Bildungssytem, und eigene Steuern.
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