Wer nur zwei Geschlechter für real hält, verstößt vermeintlich gegen EU-Verträge? Es mag den durch jahrelangen LGBTQ-Aktivismus langsam zermürbten deutschen Bürgern normal vorkommen, dass hierzulande nicht mehr Naturwissenschaftler oder gar Evolutionsbiologen als Fachleute das Geschlecht des Menschen definieren, sondern inzwischen Soziologen und Politiker ohne Berufsausbildung beanspruchen, das erfühlen zu können. Das ist jedoch nicht Standard in Europa.
Während Deutschland noch mit Gendersternen jongliert und Tampons auf den Herrentoiletten deutscher Universitäten verteilt, sichern sich andere Länder sogar mit Verfassungsänderungen gegen die Vereinnahmung übergriffiger Lobbygruppen und EU-Gesetzgebungen ab, die im Namen von „Toleranz“, „Menschenrechten“, „Antidiskriminierung“ oder gar vermeintlicher „Rechtssicherheit“ eine LGBTQ-Agenda in einer politischen Top-Down-Bewegung erzwingen will unter Androhung von Sanktionen und Rechtsverfahren. Während der deutsche Michel immer nur fragt, wen oder was er noch vorauseilend in eine Regenbogenfahne wickeln darf, steigt der Widerstand vor allem in den östlichen Staaten der Europäischen Union, sich etwas überstülpen zu lassen, worum man bei Eintritt in die EU nie gebeten hat.
Gerade hat die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet als Reaktion auf eine Verfassungsänderung, die das slowakische Parlament im September verabschiedet hatte, und die in den Augen der Kommission eine Einschränkung der Rechte von LGBTQ-Menschen bedeutet.
er slowakische Ministerpräsident Robert Fico (M)
Die vermeintliche Menschenrechtsverletzung der Slowakei besteht nun darin, dass die Volksvertreter der Slowaken in ihrer Verfassung festhalten, dass es nur zwei Geschlechter als Mann und Frau gibt. Zudem wurde auch ein Verbot des Adoptionsrechtes für Homosexuelle aber auch der Leihmutterschaft verfassungsrechtlich verankert – eine Form der Reproduktionsmedizin in Kombination mit Menschenhandel, die gerne vor allem von schwulen Männern der LGBTQ-Community genutzt wird. Damit nicht genug, beharren die Slowaken jetzt zusätzlich mit Verfassungsrang darauf, dass Gesetzgebungen in Fragen der Familienpolitik, der Sprache und der Bildung allein in die Kompetenz ihrer Nation gehören und entsprechend nicht durch europäische oder gar sonstige Normen überstimmt werden können. Nur zwei Geschlechter, kein Kinderkauf für Homosexuelle, aber auch nationale Souveränität – das reicht bereits aus, dass man in Brüssel gleich in die Vollen greift.
Es macht das Bürokratensystem nervös, wenn Mitgliedsländer der EU aus dem ungeschriebenen Gesetz der Jubelallianz unter dem Regenbogen ausbrechen. Man kennt das in Brüssel schon von den Ungarn, gegen das bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wurde. Dort hatte die Regierung Orbán schon im Jahr 2020 unter lauter Empörung der LGBTQ-Aktivisten Europas mit Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung bewirkt, wonach nur eine Frau eine Mutter und nur ein Mann ein Vater sein kann. Schlimm genug, dass solche Binsenweisheiten nicht mehr zum Bildungskanon des 21. Jahrhunderts gehören und durch Verfassungen abgesichert werden müssen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Im Jahr 2021 folgte der nächste Aufschrei und ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel, als Ungarn durch ein „Kinderschutzgesetz“ die Verbreitung von LGBTQ-Thematiken wie Transsexualität und Homosexualität in den Kindergärten und Schulen aber auch im TV-Programm für Kinder massiv einschränkte. Was die Ungarn Schutz vor LGBTQ-Propaganda und vor Frühsexualisierung bei Kindern nennen, wird in Brüssel – man ahnt es – zur Menschenrechtsverletzung hochstilisiert. Die Mehrheit der Ungarn will das so, dafür wird Ungarn bis heute abgestraft.
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