Geht es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, sollte ein AfD-Verbotsverfahren längst vom Tisch sein – doch seine Länderkollegen widersprechen. Der CSU-Politiker hatte am Ende der letzte Woche stattgefundenen Innenministerkonferenz festgehalten, dass eine entsprechende Arbeitsgruppe erst dann eingesetzt werden sollte, wenn die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch ein Gericht bestätigt wurde – seine Länderkollegen sehen das teilweise anders.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai mit einem Gutachten hochgestuft – wenig später unterzeichnete die Behörde jedoch eine Stillhaltezusage, nachdem die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neueinstufung geklagt hatte. Bis das Gericht eine Entscheidung trifft, darf die AfD somit nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ geführt werden.
Dobrindt hatte nach der Veröffentlichung des Gutachtens durch den Cicero sogar angedeutet, das Gutachten könnte aus seiner Sicht nicht für ein Verbotsverfahren ausreichen. Diese Position hatte er dann bei dem Aufeinandertreffen mit den Innenministern der Länder wiederholt, die SPD-geführten Länder revoltierten gegen diese Haltung – und konnten den CSU-Politiker offenbar zumindest zu einem Zugeständnis bewegen.
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