Bei der Wahl von Bundesverfassungsrichtern wird es künftig keine Sperrminorität geben – beispielsweise von AfD und BSW. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag. Damit könnten kleinere und Oppositionsparteien künftig keinen Einfluss mehr auf die Richterwahl haben. Der Entwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von CDU, SPD, Grünen und FDP sieht klare Regelungen für den Fall vor, dass nicht zwei Drittel des Bundestags für einen Richterkandidaten stimmen.
In diesem Fall würde die Wahl derzeit abgelehnt werden. Künftig soll die Entscheidung dann nach einer abgelaufenen Frist ohne eine getroffene Wahl an den Bundesrat weitergegeben werden, in welchem neu abgestimmt werden und eine Zwei-Drittel-Mehrheit gefunden werden soll. AfD und BSW befürchten, dass Parteien, die nicht an der Bundes- oder an Landesregierungen beteiligt sind, daher künftig ausgeklammert werden könnten, weil der Bundesrat derzeit vor allem aus CDU- und SPD-Politikern besteht.
Selbiges gilt auch umgekehrt: Kommt im Bundesrat keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande, kann der Bundestag die Entscheidung treffen. Damit wiederum könnte verhindert werden, dass Bundesländer, die künftig beispielsweise einen AfD-Ministerpräsidenten erhalten, die Entscheidung im Bundesrat blockieren könnten.
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