Nach der vor wenigen Tagen veröffentlichten Urteilsbegründung im Fall Gerrit Huy gegen Correctiv geht der Streit nun in die nächste Runde: Die linke Rechercheplattform hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin eingelegt. „Die Bewertung der Pressekammer verharmlost den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner“, sagte Chefredakteur Justus von Daniels der dpa. Die Rechercheplattform wehrt sich dagegen, zwei Aussagen aus der Recherche nicht mehr veröffentlichen zu dürfen.
Im März siegte die AfD-Politikerin Gerrit Huy gegen Correctiv – das Landgericht Berlin untersagte der Redaktion zentrale Teile der Berichte rund um das sogenannte „Geheimtreffen“. Jetzt hat das Gericht die Urteilsbegründung veröffentlicht. Darin wird mit der Arbeit von Correctiv in aller Härte abgerechnet.
Das Gericht bezeichnet weite Teile der Correctiv-Geschichte als „unwahr“ und sogar als „aus der Luft gegriffen“. So sei es etwa unwahr, dass der radikale Aktivist Martin Sellner im Rahmen seines Remigrationskonzeptes eine „Verpflichtung von Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland“ angestrebt oder vertreten habe. Dass Herr Sellner im Rahmen seines Vortrags weder den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft noch die Ausweisung und Abschiebung deutscher Staatsbürger gefordert habe, sei unstrittig.
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