Ein Jahr „Selbstbestimmungsgesetz“: 22.049 Personen änderten Geschlecht

vor 8 Monaten

Ein Jahr „Selbstbestimmungsgesetz“: 22.049 Personen änderten Geschlecht
Bildquelle: Deutschland Kurier

Seit dem 1. November 2024 erlaubt es eine einfache Erklärung vor dem Standesamt, um nicht mehr der oder die zu sein, der Mann oder Frau vorher war. Weder ein Gutachten noch ein Gerichtsbeschluss sind nötig, um einmal pro Jahr den amtlichen Geschlechtseintrag zu ändern. Das neue sogenannte Selbstbestimmungsgesetz löste am 1. November 2024 das sogenannte Transsexuellengesetz ab. Seither wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 22.049 Änderungen beantragt.

Wenig überraschend: Berlin ist mit 2.407 „Verwaltungsgeschlechtsakten“ Spitzenreiter. Es folgen Leipzig (922), Hamburg (872) und München (567). Insgesamt lässt sich aus den Zahlen ablesen, dass die Zahl der Einträge jedoch wieder abflacht und dass es sich trotz des Ausreißers der „Antifa“-Hochburg Leipzig eher um ein westdeutsches Phänomen handelt.

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