„Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“: Wie die GroKo die Opposition angreift

vor etwa 1 Jahr

„Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“: Wie die GroKo die Opposition angreift
Bildquelle: NiUS

Schwarz-Rot möchte Personen bei „mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ das passive Wahlrecht entziehen. Bei der jetzigen Rechtsprechung zum Paragrafen wird dies schwerwiegende Folgen für die Opposition und die freie Meinungsäußerung in Deutschland haben.

Wegen Volksverhetzung in Deutschland verurteilt zu werden, ist nicht schwer. Die niedersächsische AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wurde 2024 beispielsweise zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie Gruppenvergewaltigungen mit Afghanen in Verbindung brachte – ein Fakt: Afghanen sind in der zugehörigen Statistik deutlich überrepräsentiert.

Die GroKo möchte laut Koalitionsvertrag bei „mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ das passive Wahlrecht entziehen.

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