Wie am Montag bekannt wurde, einigte sich der EU-Rat auf eine Reform der Asyl- und Rückführungspolitik. Das Europäische Parlament muss dem Vorhaben noch zustimmen.
Ein zentraler Bestandteil der Reform soll die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten sein. Ihr sollen in Zukunft unter anderem Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien angehören. Bisher gelten unter anderem Länder wie Georgien, Ghana, Senegal als sichere Herkunftsländer, in die mit wenig Prüfung abgeschoben werden kann. Für Antragsteller aus diesen Staaten sollen künftig beschleunigte Verfahren möglich sein.
Die neue Verordnung sieht EU-weite Standards für den Umgang mit Personen ohne Aufenthaltsrecht vor. Diesen Personen sollen künftig klare Pflichten auferlegt werden. Zu diesen Pflichten gehört, dass sie bei der Beschaffung von Papieren mitzuwirken haben und behördliche Auflagen wie Meldepflichten einhalten müssen. Wer sich weigert, diese Pflichten umzusetzen, soll in Zukunft mit Einschränkungen und schnelleren Rückführungsverfahren rechnen müssen.
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