CDU, CSU und SPD haben sich im Oktober auf eine Reform des Bürgergelds geeinigt – hin zur neuen „Grundsicherung“. Aktuell läuft das entsprechende Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. In diesem Rahmen fand im Sozialausschuss eine Anhörung von Experten statt. Diese haben den von der schwarz-roten Regierung vorgelegten Gesetzesentwurf überwiegend positiv bewertet.
Es müsse darum gehen, bisherige Empfänger von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit zu ermutigen und ihnen dabei zu helfen, sagte Martin Künkler in der Anhörung. Er vertritt den Gewerkschaftsbund DGB. In diesem Sinne sei es richtig, dass die Regierung den Etat für die Vermittlung von Arbeit um 600 Millionen Euro aufstockt. Allerdings beklagt der DGB-Vertreter, dass CDU, CSU und SPD Kinder und psychisch Kranke nicht ausreichend schütze, und sie dadurch mit dem geplanten Gesetz zu schnell Opfer von Strafmaßnahmen würden.
Diese Befürchtung teilt Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Sie fordert die Bundesregierung auf, den Absatz zu den angedrohten Sanktionen noch einmal zu überprüfen. In der aktuellen Praxis betreffe jede dritte verhängte Sanktion „Bedarfsgemeinschaften“, in denen Kinder lebten. Um diese besser zu schützen ist es laut Kipping notwendig, Betroffene anzuhören, bevor gegen diese Sanktionen ausgesprochen würden. Dies müsse im Verfahren als obligatorisch gelten. So wären nicht nur Kinder besser geschützt, sondern auch psychisch Kranke, die oft aus Scham den Umgang mit den Jobcentern mieden.
WM 2026 in USA: Fifa-Skandal! Trump ruft Infantino an! Sperre für US-Spieler aufgehoben I WELT LIVE











