Zwei weitere Passagen der „Correctiv“-Lügenstory über das „Potsdamer Treffen“ Ende 2023 sind gerichtlich untersagt worden. Vor dem Landgericht (LG) Berlin hat sich der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen die Fake News-Schleuder im Zusammenhang mit ihm zugeschriebenen Aussagen über junge Briefwählerinnen türkischer Herkunft durchgesetzt.
Das neue Urteil bezieht sich auf eine Passage des „Correctiv“-Machwerks, in welcher der Eindruck erweckt wird, Vosgeraus Aussagen würden referiert werden. Im Text hieß es: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge WählerInnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“
Vosgerau wies die ihm pauschal unterstellte Ansicht, junge Türkinnen könnten sich keine eigene Meinung bilden, als verzerrend zurück. Er habe lediglich „wohl eher am Rande und in einem Nebensatz möglicherweise sinngemäß“ darauf hingewiesen, dass eine Jungwählerin türkischer Herkunft, die zu Hause in der Küche unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ihren Wahlzettel ankreuze, dabei möglicherweise und in bestimmten Einzelfällen faktisch nicht denjenigen Freiheitsgrad genieße, den die Verfassung vorsehe.
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