Das Verwaltungsgericht Münster erlaubt es der Stadtbibliothek des Ortes, Bücher mit dem Aufkleber „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ zu versehen. Der Autor Gerhard Wisnewski, dessen Buch „2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ betroffen war, hatte zuvor einen Antrag auf einstweilige gerichtliche Anordnung gestellt, dass der Sticker entfernt wird.
Am 11. April entschied das Gericht, dass der Antrag abgelehnt wird, weil er unbegründet sei. In der Stadtbücherei stehen zwei Exemplare des Buches. „Zwar ist ein Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers gegeben. Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, sodass kein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde“, heißt es in dem Urteil.
Zwar sei „eine solche negativ konnotierte Äußerung über ein Buch“ seitens einer öffentlichen Bibliothek „geeignet, sich abträglich auf das Ansehen des Autors in der Öffentlichkeit auszuwirken.“ Das Gericht sieht diesen Eingriff in das Recht des Autors jedoch als gerechtfertigt an, weil die Aussage der Bibliothek „von der Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken“ in Nordrhein-Westfalen gedeckt sei.
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