Instrumentalisierung der Gerichte als politische Waffe

vor 10 Monaten

Instrumentalisierung der Gerichte als politische Waffe
Bildquelle: Tichys Einblick

Zwar ist das Volk der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 20 des Grundgesetzes zum Souverän der dort ebenfalls festgeschriebenen Demokratie bestimmt. Von ihm soll „alle Staatsgewalt“ ausgehen, die es „in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“ ausübt. Trotzdem wird der ohnehin nur limitierte und sehr indirekte Einfluss der Bürger auf die Institutionen der Demokratie immer weiter zurückgedrängt – ausgerechnet im Namen des seit Jahren vehement geführten Kampfes zur Verteidigung von Demokratie und Meinungsfreiheit.

Reichliches Anschauungsmaterial hierfür liefert die vor einigen Wochen geplatzte Wahl von drei neuen Bundesverfassungsrichtern, die jeweils mit Zweidrittelmehrheit der Abgeordnetenstimmen des Bundestags hätten gewählt werden sollen. Nachdem sich jedoch abzeichnete, dass Abgeordnete der Union nicht für die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf stimmen würden und dies deren Wahl gefährdet hätte, wurde die Abstimmung komplett abgesagt, obwohl sich die Fraktionsspitzen CDU/CSU und SPD zuvor auf die Wahl aller drei Verfassungsrichter geeinigt hatten.

Dem Eklat folgten massive Vorwürfe vor allem an die Adresse der Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU. Sie hätten sich einer Hetzkampagne gebeugt oder sich an dieser sogar beteiligt, die das Ziel gehabt habe, eine demokratische Wahl zu verhindern, die Justiz zu politisieren und letztlich die Demokratie zu beschädigen. In diesem Duktus verurteilte Dirk Wiese, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, die öffentliche „Hetzkampagne gegen eine hoch angesehene Staatsrechtslehrerin“. Britta Haßelmann (Grüne) geißelte, dass sich die Abgeordneten von rechten Medienkampagnen beeinflussen ließen und eine Frau als Verfassungsrichterin verhindern wollten. Heidi Reichinnek (Linke) protestierte im Bundestag gegen rechte Einflussnahme im Parlament.

Das SPD-Parteiorgan Vorwärts warf der Union vor, sie knicke vor einer Hetzkampagne ein und treibe mit der „Politisierung der Justiz“ den Angriff auf „die Grundpfeiler der Demokratie“ voran. Das Amt einer Verfassungsrichterin sei nämlich „kein politisches, sondern ein juristisches Amt“. Was normalerweise ein „sachlicher, demokratischer Prozess“ sei, so die Amadeu Antonio Stiftung, „wurde diesmal von einer antidemokratischen Desinformations- und Hetzkampagne zerschlagen.“ In einem Protestbrief beklagten über 300 Wissenschaftler, dass der Umgang in Politik und Öffentlichkeit mit Brosius-Gersdorf geeignet sei, „die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen“.

Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) resümierte in einem Beitrag für die F.A.Z., dass es besser sei, wichtige politische Entscheidungen wie die Wahl der Verfassungsrichter so weit wie möglich aus der öffentlichen Diskussion herauszuhalten und sie vom Wählerwillen zu entkoppeln. Durch „die hitzige Debatte in der Öffentlichkeit“ hätten nämlich „parteipolitische Motive in den Diskurs über ein Amt [Einzug erhalten], das gerade nicht parteipolitisch geprägt sein darf“, so Buschmann. Um eine derartige Politisierung zu verhindern sei es besser, wenn die Richter „auf eine Weise ins Amt gelangen, die einer Papstwahl ähnelt“, also durch intransparente Entscheidungen, die frei von jeglicher Rechenschaftspflicht in Hinterzimmern getroffen werden.

Mit diesem Vorschlag schwebte ihm wohl eine Rückkehr zu der bis 2014 gängigen Praxis vor, bei der die Nominierung und die Wahl der Verfassungsrichter dem nur zwölfköpfigen Wahlausschuss des Bundetags überlassen blieb, um die Öffentlichkeit wie auch die große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten praktisch vollkommen aus dem Entscheidungsprozess herauszuhalten. Da diese Regelung von Bundesverfassungsrichtern als undemokratisch und nicht verfassungskonform festgestellt wurde, musste dies vom Bundestag geändert werden. Seitdem werden die vom Bundestag bestimmten Verfassungsrichter von allen Bundestagsabgeordneten gewählt und zwar mit Zweidrittelmehrheit, um die Überstimmung von politisch bedeutsamen Minderheiten durch einfache Mehrheiten zu verhindern.

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