Der WDR hat irreführend über den Fall eines wegen Betrugs angezeigten Düsseldorfer Polizisten berichtet, der seinen Geschlechtseintrag ändern ließ. In einem Online-Bericht behauptet der öffentlich-rechtliche Sender, das Strafverfahren gegen die „Polizistin” sei eingestellt worden, weil es „keine schlüssigen Beweise” gebe, dass sie den Geschlechtswechsel nur aus Karrieregründen vollzogen habe. Auf Nachfrage von Apollo News stellt die Staatsanwaltschaft nun klar, dass dies nicht der ausschlaggebende Grund war.
„Das Verfahren wurde insbesondere mangels nachweisbarer Täuschung über eine Tatsache im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuches eingestellt”, erklärt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. „Die eigene Geschlechtsidentität stelle keine überprüfbare Tatsache, sondern eine rechtlich akzeptierte Selbsterklärung dar.” Das bedeutet: Es ist rechtlich vollkommen unerheblich, aus welchem Grund jemand sein Geschlecht wechselt. Geschlecht ist demnach keine Tatsache mehr, sondern eine Behauptung, die nicht überprüft werden kann.
Diese Begründung der zuständigen Ermittlungsbehörde, warum sie den von der Polizeipräsidentin erhobenen Betrugsvorwurf gegen ihren Beamten, der zur Beamtin wurde, fallen gelassen hat, wird in dem WDR-Bericht mit keinem Wort erwähnt. Dabei ist genau dieser Punkt für die öffentliche Debatte äußerst relevant, denn er zeigt die Folgen des von Rot-Grün-Gelb beschlossenen Selbstbestimmungsgesetzes, das politisch nach wie vor hoch umstritten ist.
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