Der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke darf nun doch bei der Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Seybothenreuth auftreten. Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das zuvor vom Verwaltungsgericht Bayreuth gebilligte Redeverbot aufgehoben. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Veranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle zwar durchführen dürfe – jedoch „nur ohne Björn Höcke zulässig“ sei. Die 4. Kammer hatte einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth zurückgewiesen. Die Gemeinde Seybothenreuth hatte ihre ursprünglich erteilte Nutzungsgenehmigung nachträglich mit der Auflage versehen, dass der Veranstalter sicherstellen müsse, dass Höcke nicht spricht. Einen vollständigen Widerruf der Hallennutzung hatte sie zuvor wieder zurückgenommen.
Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt. Der BayVGH stellte nun klar, dass das ausgesprochene Redeverbot „unzulässig“ sei. Zur Begründung heißt es, „hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargetan“.
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