Juristisches Gutachten der AfD: Teile der Verfassungsschutz-Einstufung könnten rechtswidrig sein

vor etwa 1 Jahr

Juristisches Gutachten der AfD: Teile der Verfassungsschutz-Einstufung könnten rechtswidrig sein
Bildquelle: Apollo News

Die AfD möchte die Maßnahmen des Verfassungsschutzes gegen sich juristisch kontern. Dazu legt die Partei ein 62-seitiges Gutachten vor, welches die Chefs der Partei in Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban, am Montag in Berlin präsentierten. In dem Papier, das Apollo News vorliegt, wird vor allem Bezug auf die sogenannte Indemnitätsklausel der Landesverfassung des Freistaats Thüringen genommen, um die Argumentation des Verfassungsschutzes anzugreifen, der die AfD am 2. Mai als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte.

In seinem entsprechenden Gutachten argumentiert das Bundesamt vor allem mit öffentlichen Äußerungen von AfD-Politikern, die die Behörde als verfassungsfeindlich auslegt. Dies sei jedoch in vielen Fällen unzulässig, argumentiert das Gutachten der Partei, und beruft sich dafür auf die sogenannte Indemnitätsklausel in der Landesverfassung des Freistaats Thüringen.

Die Indemnitätsklausel in der Thüringer Verfassung ist in ihrer Tragweite bundesweit einzigartig: Artikel 55 Absatz 1 schützt Abgeordnete gegen jede Form der Verantwortlichmachung für Äußerungen, die sie im Landtag, seinen Ausschüssen oder sonst in Ausübung ihres Mandats getätigt haben – insbesondere im Hinblick auf mögliche staatliche Maßnahmen wie die Beobachtung durch Verfassungsschutzbehörden. Das Gutachten des Juristen Prof. Dr. Michael Elicker, Staatsrecht-Professor an der Universität des Saarlandes, kommt zu dem entsprechenden Schluss: Der Verfassungsschutz dürfe Äußerungen thüringischer AfD-Landtagsabgeordneter nicht gegen die Partei verwenden. Ausdrücklich gemeint sind damit auch außerparlamentarische Äußerungen, sofern diese „funktional dem Mandat zuzuordnen sind“, heißt es. Das Gutachten zieht daraus keine rechtlich verbindlichen Konsequenzen für den Bund, argumentiert aber verfassungsrechtlich für eine Aufwertung des bundesrechtlichen Indemnitätsschutzes.

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