Kein „Mindestbestand an Beweistatsachen“: Warum sich dpa bei Vorwürfen gegen Ulmen zurückhält

vor 3 Monaten

Kein „Mindestbestand an Beweistatsachen“: Warum sich dpa bei Vorwürfen gegen Ulmen zurückhält
Bildquelle: Apollo News

Die mit Abstand größte deutsche Nachrichtenagentur dpa hält sich bei der Berichterstattung über die im Spiegel erhobenen Vorwürfe gegen Christian Ulmen bewusst zurück. Das teilte dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger dem NDR-Medienmagazin ZAPP mit. Als Grund nannte er presserechtliche Bedenken.

„Andere Medien müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen seriöser Nachrichtenagenturen inhaltlich korrekt sind“, erklärte Homburger in seiner Stellungnahme, die auch Apollo News vorliegt. Meldungen der dpa werden von anderen Redaktionen in der Regel ungeprüft übernommen.

„Rechtliche Voraussetzung für eine zulässige Verdachtsberichterstattung ist – neben der Gelegenheit zur Stellungnahme für den Beschuldigten – ein sogenannter ‚Mindestbestand an Beweistatsachen‘“, schreibt der dpa-Nachrichtenchef weiter. „Das heißt: Medien, die über schwere Vorwürfe berichten, müssen konkrete Tatsachen benennen können, die die Vorwürfe stützen. Das können beispielsweise objektive Beweise sein, Erkenntnisse aus Ermittlungen, eine Anklageerhebung, Geständnisse, ein bestimmtes Verhalten in der Öffentlichkeit.“

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