Noch im Januar, vor der Wahl, hat Finanzminister Jörg Kukies (SPD) eine Änderung des Grundgesetzes vorbereitet. Nach der soll der Artikel 143 h eine Ausnahmeregel erhalten: Diese erlaubt dem Bund, die Hälfte der Schulden der Kommunen zu übernehmen. Das ist laut Entwurf exakt nur einmal möglich. Die Länder behalten ihre eigene Finanz-Souveränität, müssen sich aber an der Entschuldung ihrer Städte und Gemeinden beteiligen. Obwohl Union und SPD im März mit einer Schuldenorgie ihre Zusammenarbeit im Bund vorbereiteten, war dieser Entwurf nicht teil der Beschlüsse, die Union und SPD mit Hilfe von Grünen und Linken durch den Bundesrat und den abgewählten Bundestag gepresst haben. Die Entlastung der Kommunen verhandeln die kommenden Regierungsparteien aktuell.
Die Verhandlungen würden sich in diesem Punkt zuspitzen, teilt die nordrhein-westfälische Stadt Mettmann mit: „Wird die Altschulden-Lösung nun fallengelassen, wäre das für die Kommunen in einer ohnehin schon angespannten Lage ein heftiger Rückschlag“, schreibt die Stadt auf ihrer Internetseite. Die Sozialkosten seien 2024 „stark gestiegen“. Die Kämmerin der ebenfalls nordrhein-westfälischen Stadt Gladbeck, Silke Ehrbar-Wulfen sagt: „Wenn die Lösung jetzt nicht kommt, wird das viele Geld aus den Sondervermögen verpuffen.“
Die finanzielle Situation der Kommunen hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Das ist ein entscheidender Grund dafür, dass die regierenden Parteien nicht mehr in der Lage waren, die in der Verfassung vorgeschriebene Haushaltsdisziplin einzuhalten und in der Folge mit Stimmen von CDU, CSU, Linke, Grünen und SPD die Schuldenbremsen bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht haben – und den Weg für eine hemmungslose Verschuldung freigemacht haben.
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