Lüth-Urteil: Das Verfassungsgerichtsurteil, das Daniel Günther dringend lesen sollte

vor 6 Monaten

Lüth-Urteil: Das Verfassungsgerichtsurteil, das Daniel Günther dringend lesen sollte
Bildquelle: Tichys Einblick

Am 15. Januar 2026 feiert ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts seinen 68. Jahrestag: das sogenannte Lüth-Urteil, veröffentlicht am 15. Januar 1958. Es bildet bis heute den Grundstein der Verfassungsgerichts-Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit, die Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Dieses Urteil und andere Entscheidungen des Gerichts, die darauf aufbauten, sollte vor allem ein CDU-Politiker studieren: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. In der Sendung „Lanz“ vom 7. Januar 2026 hatte Günther Zensur und „im Extremfall Verbot“ von Medien (so die Frage von Lanz) eindeutig bejaht.

Das Bundesverfassungsgericht behandelte 1958 einen Fall, der damals acht Jahre zurücklag, um eine fundamentale Feststellung zum Charakter der Grundrechte und speziell der Meinungsfreiheit zu treffen. In der Sache ging es um Folgendes: Der damalige Senatsdirektor und Leiter der Staatlichen Pressestelle Hamburgs, Erich Lüth, forderte 1950 die Filmtheater auf, das neue Werk des vormaligen NS-Propagandafilmers Veit Harlan nicht zu spielen. Harlan hatte im Dritten Reich den antisemitischen Film „Jud Süß“ verantwortet; nach 1949 versuchte er, mit einem harmlosen Liebesfilm wieder im Filmgeschäft Fuß zu fassen. Dagegen wandte sich Lüth.

Harlans Produktions- und Verleihfirmen ließen dem Hanseaten diese Meinungsäußerung erfolgreich verbieten, Lüth zog dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Und bekam Recht. Das Urteil betraf aber eben nicht nur ihn, sondern alle Bürger – und auch den Staat.

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