Merz zappelt in der selbstgestellten Asylfalle

vor etwa 1 Jahr

Merz zappelt in der selbstgestellten Asylfalle
Bildquelle: Tichys Einblick

Am Anfang war es die Tageszeitung DIE WELT, die eine Meldung von der Ausrufung der nationalen Notlage verbreitete – zur Einschränkung der Migration. Dann bejubelte der neue CSU-Landesgruppenchef, Alexander Hoffmann den Vorgang, kurz darauf kam das Dementi. Hoffmann und WELT löschten flugs ihre Meldungen.

Der Vorgang zeigt: So richtig Tritt gefaßt haben Friedrich Merz und seine neue Regierung nicht. Bei der WELT scheint der Wunsch Vater der Meldung zu sein, seit Herausgeber Ulf Poschardt sich vom Refugees-Welcome-Jodler zur Warnboje vor Überfremdung verwandelt hat. Der Vorgang ist aber symptomatisch: Seit 2015 sind Deutschlands Grenzen nicht nur offen für jeden, der das Wort „Asyl“ sagen kann. Deutschland hat den Schutz der EU-Außengrenzen hintertrieben. Wie ein Magnet wirken weltweit die geradezu maßlosen wirtschaftlichen Versprechungen wie Daueraufenthalt, flotte Einbürgerung, Familiennachzug, mit Vollversorgung einschließlich Kranken- , Renten- und Pflegeversicherung ohne eigene Beitragsleistung. Das ist der große Anziehungskraft, die Pull-Faktoren für Menschen aus aller Welt, die diese Leistungen für sich mitnehmen wollen, ob bedroht oder nicht. Solange dies nicht abgestellt wird sind Grenzkontrollen bestenfalls die zweitbeste Lösung.

Seit dem Jahre 2015 gibt es einen massenhaften und unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen in die EU und dort, angezogen durch üppige Sozialleistungen, ganz besonders nach Deutschland. Die beiden ehemaligen Verfassungsrichter Papier und Di Fabio wiesen umgehend auf die rechtliche Problematik dieser einsamen Entscheidung von Frau Merkel hin, die sie, ohne Absprache und zum Teil gegen den entschiedenen Willen der europäischen Partner, getroffen hatte. Der angesehene Verfassungsrechtler Udo die Fabio sagte in seinem Gutachten im Jahr 2016, dass der Bund „aus verfassungsrechtlichen Gründen“ verpflichtet gewesen wäre, „wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“. „Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht, alle Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis zu schützen, bestünde weder europarechtlich noch völkerrechtlich“, so di Fabio. Unterstützung bekam Di Fabio auch durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

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