Arne Schönbohm, der ehemalige Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hat beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen seine Entlassung durch das Bundesinnenministerium eingereicht. Er fordert 5.000 Euro Schadenersatz.
Die Klage geht auf eine Aussage in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 zurück, in der Böhmermann Schönbohm Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellte. Nur kurze Zeit nach der Ausstrahlung dieses Beitrags wurde Schönbohm von Bundesinnenministerin Nancy Faeser entlassen. Ende des vergangenen Jahres siegte Schönbohm vor dem Landgericht München in vier von fünf Punkten. Schönbohm sei „insoweit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden“, so das Landgericht (Apollo News berichtete).
Trotz der klaren Aussage des Münchner Gerichts, dass die Anschuldigungen von Böhmermann unbegründet waren, erhielt Schönbohm weder seinen Posten zurück, noch gab es eine offizielle Entschuldigung seitens des Innenministeriums. Das Landgericht München hatte zwar Schönbohms Forderung nach 100.000 Euro Schadenersatz abgewiesen, aber dem ZDF untersagt, die falschen Behauptungen weiterzuverbreiten.
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