Mitte Januar reichte der AfD-Landtagsabgeordnete in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen im vergangenen September ein. Paul wurde im Vorfeld der Wahl durch den verantwortlichen Wahlausschuss ausgeschlossen und möchte jetzt erreichen, dass sie im Nachhinein für ungültig erklärt wird. Am Dienstag hat Paul über seinen Anwalt, den AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, seine Klagebegründung eingereicht – diese liegt Apollo News exklusiv vor.
Aus Sicht Pauls wurden mit seinem Wahlausschluss gleich mehrere Vorschriften verletzt, die gebieten, die Wahl im Nachhinein für ungültig zu erklären. Durch den Ausschluss sei etwa die Allgemeinheit der Wahl eingeschränkt worden. Ebenso liege aus Sicht des AfD-Politikers eine Benachteiligung aufgrund seiner politischen Anschauungen vor. Darüber hinaus sieht Paul die rechtlich gebotene Chancengleichheit der Parteien verletzt.
Außerdem kritisiert Paul in seiner Klagebegründung den Ablauf des Ausschlusses – er habe nicht die Möglichkeit gehabt, auf die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu reagieren, auf dessen Auskünften basierend die Entscheidung des Wahlausschusses getroffen worden war. Außerdem moniert Paul die politische Besetzung des Ausschusses. Auch dass die AfD nicht die Möglichkeit gehabt habe, einen Ersatzkandidaten zu benennen, kritisiert er. Ebenso weist Paul die Vorwürfe zurück, er stehe nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
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