Der Kampf um den Wahlausschluss von Joachim Paul bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen geht in die nächste Runde. Der AfD-Politiker möchte den Passus der Gemeindeordnung überprüfen lassen, auf den sich der Wahlausschuss der rheinland-pfälzischen Stadt berief, als Pauls Kandidatur im August 2025, wenige Wochen vor der Wahl, zurückgewiesen wurde.
Apollo News liegt ein 81-seitiger Normenkontrollantrag vor. Damit möchte sich der AfD-Politiker, vertreten durch den Anwalt und Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, an den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof wenden – und das könnte weitreichende Folgen haben.
Ein Normenkontrollantrag kann genutzt werden, um geltendes Recht auf seine Kompatibilität mit höherrangigem Recht zu prüfen. In diesem Fall geht es darum, ob die Gemeindeordnung in Rheinland-Pfalz überhaupt mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar ist. Verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen können von den Verfassungsgerichten für nichtig erklärt werden.
Pauls Kandidatur war aufgrund von Zweifeln an seiner Verfassungstreue zurückgewiesen worden. Denn Bürgermeister kann in Rheinland-Pfalz nur werden, wer „Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ einsteht – so heißt es in Paragraf 53 der Gemeindeordnung; und genau daran zweifelte der Wahlausschuss.
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