In Niedersachsen hat sich die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungen wegen Äußerungsdelikten wie Volksverhetzung, Beleidigung oder der Verwendung verfassungswidriger Symbole seit 2015 verfünfzehnfacht. Demnach sind die Verfahren von 2.182 im Jahr 2015 auf 35.111 im Jahr 2024 angestiegen, wie aus einer Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Stephan Bothe hervorgeht, die NIUS exklusiv vorliegt.
Der dramatische Anstieg dürfte sich auch im Jahr 2025 fortsetzen. Mit Stichtag 10. Dezember wurden bereits 29.751 Fälle registriert. Diese Fälle erfassen die eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte (Js-Verfahren) und gegen unbekannte Beschuldigte (UJs-Verfahren) für Straftatbestände wie Verwendung verfassungswidriger Symbole (§§ 86, 86a), die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111), Volksverhetzung (§ 130) sowie Beleidigung, üble Nachrede und ähnliche Äußerungsdelikte (§§ 185 ff. StGB). In vielen Fällen basieren sie auf Meldungen von sogenanntem „Hate Speech“ im Internet.
Immer wieder Volksverhetzung: Zahlreiche Verfahren laufen in Niedersachsen wegen Äußerungsdelikten.
Wie viele dieser Ermittlungen in Razzien mündeten, ist unklar. Die Regierung verweist darauf, dass keine detaillierten Angaben zu Hausdurchsuchungen möglich seien, da eine händische Auswertung der Akten aufgrund der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften nicht machbar sei.
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