Nouripour als Gesinnungspolizei – aber das Verfassungsgericht gibt dem Kritiker recht

vor 7 Monaten

Nouripour als Gesinnungspolizei – aber das Verfassungsgericht gibt dem Kritiker recht
Bildquelle: Tichys Einblick

Omid Nouripour ist seit 19 Jahren deutscher Parlamentarier und vertritt seinen Frankfurter Wahlkreis als Abgeordneter der Grünen im Bundestag. Inzwischen ist der Deutsch-Iraner zum Vizepräsidenten des Parlaments aufgestiegen und sieht sich seit neuestem ganz offensichtlich in der Rolle eines obersten Gesinnungspolizisten, der Ordnungsrufe erteilt, wenn sich Abgeordnete in kritische Distanz zum Staat begeben. Auch wenn sie sich ausdrücklich auf das Bundesverfassungsgericht beziehen können.

Was war geschehen? Während der parlamentarischen Debatte am Donnerstag ging es zeitweilig hoch her, als sich die Aufmerksamkeit der AfD-Opposition auf die Staatsfinanzen richtete. Der AfD-Abgeordnete Stephan Keuter, stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion, wagte es im Hohen Hause, den ehemaligen Bundeskanzler und überzeugten Liberalen Ludwig Erhard zu zitieren.

Keuter legte Erhard fälschlicherweise den Satz in den Mund, dass, wer den Bürgern die Hälfte des Einkommens nähme, ein Dieb sei.

Erhard war zwar ein Verfechter der Marktwirtschaft und verurteilte alle Zwangsformen wirtschaftlicher Ordnung als unmoralisch, wählte aber nicht die von Keuter zitierte Redewendung.

In der Berichterstattung zur Bundestagsdebatte herrschte zunächst Verwirrung über den eigentlichen Grund des kurz darauf erfolgten Ordnungsrufs durch Nouripour. Der bezog sich nämlich nicht, wie sich im Plenarprotokoll nachlesen lässt, auf das falsche Erhard-Zitat.

Keuter hatte inzwischen in seiner Rede nachgelegt und einen Gang höher geschaltet. Den Ordnungsruf erhielt er für die Worte: „Sie stehlen aber nicht für sich selber, Sie stehlen für die Vertuschung Ihrer Versäumnisse und für die Durchsetzung Ihrer ideologischen Projekte.“

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