Polens Ministerpräsident Donald Tusk hat im Parlament angekündigt, dass sein Land ab dem Sommer Kontrollen an der Grenze zu Deutschland einführen werde. Er erklärte, Polen werde „nicht zögern, vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen“. Tusk verwies zugleich auf die Auswirkungen für Berufspendler. Die Maßnahme sei laut Tusk notwendig, könne aber für viele Polen, die täglich zur Arbeit nach Deutschland fahren, „erhebliche Belastungen“ mit sich bringen.
Im Mai hatte Dobrindt die Bundespolizei explizit angewiesen, auch Schutzsuchende an den Binnengrenzen auf Grundlage von § 18 Abs. 2 Nr. 1 Asylgesetz zurückzuweisen, sofern sie nicht „erkennbar vulnerabel“ sind. Laut Bundespolizei werden seitdem verstärkt Personen an der Grenze zurückgewiesen, wenn sie keine gültigen Einreisepapiere vorlegen. Die Maßnahme betrifft auch Bahnhöfe im Grenzbereich.
Die polnische Regierung hat gegen diese Praxis offiziell protestiert. Das polnische Innenministerium verwies auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Zurückweisung von drei somalischen Staatsangehörigen am Bahnhof Frankfurt (Oder) als rechtswidrig bewertete. Nach Darstellung des Gerichts war nicht geprüft worden, welcher EU-Staat für das Asylverfahren zuständig sei. Warschau kündigte an, alle künftigen Rückführungen genau zu beobachten.
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