Die Zahl der polizeilichen Ermittlungen wegen Beleidigungen von Politikern in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach aktuellen Daten aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der Länder, über die zunächst die Welt berichtete, wurden im Jahr 2025 insgesamt 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs registriert.
Damit setzt sich ein deutlicher Anstieg fort: 2024 waren noch 4.439 Fälle erfasst worden, 2023 lag die Zahl bei lediglich 2.598. Die Ermittlungszahlen haben sich damit innerhalb von zwei Jahren nahezu verdoppelt. Die Daten basieren auf polizeilich bearbeiteten Fällen und geben einen Überblick über die Entwicklung der registrierten Delikte. Sie sagen allerdings nichts darüber aus, wie viele dieser Verfahren später zu einer Verurteilung führen. Dennoch gelten sie als wichtiger Indikator für Trends in der Kriminalitätsentwicklung.
Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik, die die Zahlen der Länder zusammenführt, soll in den kommenden Tagen offiziell veröffentlicht werden. Der zugrunde liegende Straftatbestand ist vergleichsweise neu: Paragraf 188 wurde erst im Jahr 2020 im Zuge eines Gesetzespakets zur Bekämpfung von Hasskriminalität verschärft. Hintergrund war unter anderem der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Jahr 2019.
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