Bei der Umsetzung der bereits im Frühjahr 2024 auf EU-Ebene beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt, der unter anderem den Vollzug von Ausreisepflichten erleichtern soll. Die Details der Einigung, die dem Spiegel vorliegen, nähren jedoch Zweifel, ob sie dem angestrebten Zweck tatsächlich gerecht wird.
Im Zentrum der Einigung stehen vor allem sogenannte Dublin-Fälle, also Migranten, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland eingereist sind. Diese Fälle sollen in Zukunft in separaten Asylzentren untergebracht werden, wobei jedes Bundesland selbst darüber entscheiden darf, ob es ein solches Asylzentrum einrichtet.
Gegenüber vollziehbar ausreisepflichtigen Personen dürfen Behörden zudem eine dauerhafte Aufenthaltspflicht in diesen Asylzentren anordnen. Damit soll verhindert werden, dass die Betroffenen dem Vollzug ihrer Ausreisepflicht zuvorkommen und untertauchen. Vor allem seitens der Union waren die Zentren eine entscheidende Forderung während der Koalitionsgespräche. Obwohl die Idee ursprünglich auch von der früheren SPD-Innenministerin Nancy Faeser unterstützt wurde, kritisierten die Sozialdemokraten den Vorstoß lange Zeit.
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