Die rumänische Regierung möchte in Zukunft noch härter gegen vermeintliche Desinformation und angebliche ausländische Beeinflussung vorgehen. Anfang März wurde bekannt, dass die Regierung vor den Wahlen eine entsprechende Notverordnung plante.
Die Verordnung sieht vor, dass die rumänische Medienregulierungsbehörde ANCOM die Betreiber von Internetseiten dazu zwingen kann, den Zugang zu bestimmten Seiten zu blockieren, wenn diese solche unerwünschten Inhalte enthalten. Doch nicht nur die ANCOM erhält diese Befugnisse, auch andere Institutionen, etwa der rumänische Geheimdienst (SRI), dürfen gegen die Webseiten vorgehen. Kooperieren die Betreiber der Internetseiten nicht, drohen ihnen Strafen von bis zu 20.000 Euro pro Tag.
Das Gesetz stellt mehrere vage Kategorien für die unterschiedlichen unerwünschten Arten von Inhalten. So fallen etwa „Anstiftung zu Hass oder Gewalt“ sowie „Hassrede und Diskriminierung“ unter diese Kategorie. Außerdem sind Paragrafen enthalten, die völlig unklar bleiben – zum Beispiel „Aktivitäten, die von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren durchgeführt werden, die Informationstechnologien nutzen, um demokratische Prozesse oder die nationale Sicherheit zu beeinflussen, zu stören oder zu untergraben“. Des Weiteren wird das Verbreiten von Inhalten zur Manipulation der öffentlichen Meinung, Manipulation mithilfe von Künstlicher Intelligenz und dem „Einsatz irreführender Taktiken, Techniken und Verfahren“ untersagt.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











