Freispruch für einen Polizisten-Killer mit der Begründung: „Die Angst hatte sein Denken übernommen.“ Der Täter leide an Schizophrenie. Zur Tat: Der 19-jährige Ahmed G., ein Mann mit deutschem Pass und türkischen Wurzeln, hat den Polizeioberkommissar Simon Bohr kaltblütig hingerichtet. Mit sechs Schüssen! Verurteilt wurde G. aber nur wegen besonders schweren Raubes, weil er unmittelbar vor dem Mord eine Tankstelle überfallen hatte. Ahmed G. wurde in die Psychiatrie eingewiesen, muss nicht ins Gefängnis. Zur Begründung sagt das Gericht: „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“
Das Entsetzen nach diesem Urteilsspruch war nicht nur der Witwe Selina Bohr anzusehen. Das ist kein Urteil im Namen des Volkes. Es darf nicht das letzte Wort sein – sonst wäre es ein unerträglicher Freibrief für weitere Polizisten-Morde.
Ich sage es deutlich: Wenn Täter, wie Ahmed G., mit solchen Urteilen von deutschen Gerichten rechnen dürfen, dann ist unser Rechtsstaat am Ende.
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