Von einem, der auszog, eine Frau zu werden: Spannung auf dem Standesamt

vor mehr als 1 Jahr

Von einem, der auszog, eine Frau zu werden: Spannung auf dem Standesamt
Bildquelle: Tichys Einblick

„Warum?“ Das ist die Frage, die ich neuerdings sehr häufig höre. Gern auch „Warum zum Teufel?“ oder „Bist du jetzt völlig verrückt geworden?“ Oder einfach nur „Häh?!?“

Ich gebe zu: Die Frage ist berechtigt. Ich selbst würde sie allerdings eher dem Gesetzgeber stellen. Was in Herrgotts Namen hat die Bundesregierung geritten, so ein Gesetz zu beschließen? Seit November 2024 ist es jedermann möglich, sein Geschlecht frei zu wählen. Einmal pro Jahr, immer wieder neu, ganz nach Lust und Laune. Aus Frauen werden Männer, aus Männern Frauen. Und wer sich nicht entscheiden kann oder will, der wählt einfach „divers“. Ganz simpel per Sprechakt. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig, nicht einmal ein Gespräch. Keine geschlechtsangleichende Operation, keine Hormontherapie. Nicht mal mehr rasieren muss man sich, um künftig ganz offiziell als Frau anerkannt zu werden. Brunhilde mit Vollbart – kein Problem.

Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ oder kurz Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll „die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung … für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen“. So steht es im Gesetzestext.

Das Problem: Niemand muss mehr beweisen, dass er oder sie tatsächlich „transgeschlechtlich“, „intergeschlechtlich“ oder „nichtbinär“ ist. Man kann es einfach so behaupten. „Die Frage, ob eine Person, die zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen in Erwägung zieht, solche vornehmen kann, wird nicht durch das SBGG geregelt“, heißt es offiziell. Vom Bundestag und Bundesrat abgenickt – so klar wie lapidar.

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