Jens Spahn, Vorsitzender der Unionsfraktion, schlug im Focus Podcast Machtmenschen mit Blick auf Björn Höcke vor:
„Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechten wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann.“
Wer ist in diesem Fall wir? Der Pluralis majestatis des Jens Spahn? Oder die CDU als Partei der Mitte zwischen Grünen und SPD? Entscheidet Jens Spahn darüber, wer in Deutschland wählen und wer gewählt werden darf? Existiert im Kopf von Jens Spahn der Rechtsstaat noch, oder nur noch der Spahn-Staat? Will der Ehren-Genosse Spahn mit den anderen Brandmauer-Parteien wie SED-Linke, Deindustrialisierungs-Grünen und Umverteilungs-SPD eine Einheitsliste aufstellen wie einst die Nationale Front des demokratischen Deutschlands, die Brandmauereinheitsliste unserer Demokratie?
Wenn Jens Spahn und die CDU nicht den kalten Staatsstreich planen sollten, ist das, was Spahn fordert, rechtlich unmöglich, vermischt zwei Instanzen und zwei Rechtsgüter. Über ein Parteienverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Der Entzug des passiven und aktiven Wahlrechts von Bürgern liegt nicht primär in der Hand des Bundesverfassungsgerichts.
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