Die 37-jährige Influencerin und Autorin Anabel Schunke.
In dem Verfahren ging es um einen Beitrag Schunkes auf der Plattform Twitter aus April 2022. Die 37-Jährige schrieb: „Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen ‚Antiziganismus‘ bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik solle auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden.“ Schunke warf dabei Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor, berechtigte Kritik mit Rassismusvorwürfen zu unterdrücken. Die Äußerung hatte eine Kontroverse um freie Meinungsäußerung ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen leitete im September 2022 ein Verfahren gegen Schunke ein, ließ jedoch den Teil des Beitrags, der sich auf die Zuwanderungspolitik bezog, in der Anklage unberücksichtigt. Schunke wurde zunächst zu einer Strafe von 3600 Euro verurteilt, nach einer Beschwerde erhöhte sich die Summe sogar auf 5400 Euro. Sowohl die Autorin als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein – letztere, weil sie die Strafe für zu niedrig hielt.
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