„Staatsanwalt als politischer Bodyguard“

vor etwa 2 Monaten

„Staatsanwalt als politischer Bodyguard“
Bildquelle: Tichys Einblick

Tichys Einblick: Herr Steinhöfel, Sie vertreten als Anwalt Nius in einer Klage gegen Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther, der dieses Medium und andere Plattformen in der Sendung „Markus Lanz“ als „Feinde von Demokratie“ bezeichnet hat. Daraufhin warfen Ihnen etliche Nutzer auf X vor, Sie wollten die Meinungsfreiheit des Politikers beschneiden. Erklären Sie uns: Warum darf sich ein Regierungschef nicht in dieser Weise über Medienunternehmen äußern?

Joachim Steinhöfel: Soweit diese Kritik vereinzelt erhoben wird, beruht sie auf mangelnder Kenntnis der Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt im April 2024 in unserem erfolgreichen Verfahren für Julian Reichelt gegen die Bundesrepublik Deutschland klargestellt: Dem Staat kommt kein grundrechtlicher Ehrenschutz zu. Der Staat hat keine Grundrechte. Der Staat hat keine Meinungsfreiheit. Er ist lediglich Adressat der Grundrechte – also unserer Abwehrrechte als Bürger gegenüber dem Staat.

Ministerpräsident Günther argumentiert jetzt, er hätte die betreffenden Bewertungen als Privatmann geäußert.

Daniel Günther hat in der Sendung am 7. Januar 2026 wörtlich gesagt: „Ich bin aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“ Er sprach also explizit als Repräsentant des Staates. Und was man als Bürger sagen darf, ist dem Staat aus guten Gründen verwehrt. Dem Staat verbietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über Bürger zu äußern oder deren Meinung abschätzig zu kommentieren. Als Bürger dürfte Günther Nius hart kritisieren, als Ministerpräsident darf er das in dieser Form nicht. Aber auch als Bürger darf er Nius nicht vorwerfen, völlig faktenfrei zu berichten – es handelte sich um eine falsche Tatsachenbehauptung.

Der Leitsatz in dem wohl bekanntesten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit, dem Lüth-Urteil von 1958, lautet: „Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“ Dieses Bewusstsein scheint heute nur noch schwach vorhanden zu sein. Bräuchten wir Kurse in Verfassungskunde?

Unbedingt. Aber die erste Reihe in diesen Kursen müsste für unsere Regierungsbank reserviert sein – mit Ehrenplätzen für die aktuellen und früheren Amtsträger Nancy Faeser, Lisa Paus und Karin Prien sowie Ministerpräsident Daniel Günther; denn das Bewusstsein für Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat fehlt gerade dort am meisten. Stattdessen erleben wir einen Staat, der sich als Volkserzieher und Vormund versteht und sich dazu inakzeptabler Floskeln wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ bedient. Wenn jemand von „Hass und Hetze“ spricht, plappert er entweder gedankenlos nach, was alle plappern, oder er will politisch unerwünschte Kritik delegitimieren.

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