Was geheim bleiben sollte, ist nicht mehr geheim. Dank NIUS und Cicero ist das Gutachten, mit dem der weisungsgebundene Verfassungsschutz die Hochstufung der AfD rechtfertigen will, nun öffentlich. Es enthält überwiegend Harmloses – was für Kritik sorgt. NIUS dokumentiert Stimmen der Medienöffentlichkeit.
Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner sagt auf X:
„AfD-Gutachten. Es ist ja jetzt dank CICERO und NIUS öffentlich. Ich erlaube mir, zur Lektüre einige verfassungsschutzrechtliche Anmerkungen zu machen: (1) Das ‚Gutachten‘ stützt sich ausschließlich auf öffentliche Quellen. (2) Schon der Begriff ‚Gutachten‘ scheint mir etwas hochgegriffen zu sein. Es handelt sich eher um eine assoziativ zusammengestellte Zitat- und Materialsammlung.“
Weiter sagt er:
„Bloße Meinungsäußerungen, Polemik oder politische Überzeugungen genügen nicht. Das Gutachten wäre nur haltbar, wenn es belegt, dass die AfD zielgerichtet auf die Beseitigung tragender Grundsätze des Grundgesetzes hinarbeitet. Für ein Parteiverbot bräuchte es zusätzlich ein kämpferisch-aggressives Vorgehen.“
Die Buchautorin und NIUS-Kolumnistin Birgit Kelle kommentiert:
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