Umweltminister Carsten Schneider kritisierte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche dafür, sich für ein Ende der EU-Methanverordnung einzusetzen. „Die Geschäftsordnung der Bundesregierung gilt, und in diesem Fall wurde sich nicht daran gehalten“, sagte er am Mittwoch im Bundestag. Er betonte bei der Regierungsbefragung mehrfach, dass sein Ministerium in der Frage federführend sei.
Er habe im bilateralen Gespräch deutlich gemacht, dass das Verhalten nicht in Ordnung sei. Die abgestimmte Position der Bundesregierung sei, die Methanverordnung nicht zu verschieben. Stattdessen solle sie vollständig umgesetzt werden. Am 26. Juni hatte Katherina Reiche sich in Luxemburg mit den EU-Energieministern getroffen und sich für ein Ende der Methanverordnung eingesetzt. Schneider sagte im Bundestag, dass er vor dem Treffen eine Abstimmung über die Regierungsposition herbeigeführt habe. „Die Anweisung war klar.“
Die EU-Methanverordnung sieht vor, dass Unternehmen in der EU sowie Importeure von Erdgas und Erdöl den Methanausstoß entlang der Lieferkette messen und reduzieren müssen. Importeure müssen dabei genauso strenge Messvorgaben einhalten wie Unternehmen in der EU. Können die Vorgaben nicht erfüllt werden, drohen Geldstrafen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes (mehr dazu hier).
89. Sitzung des Deutschen Bundestages | 09.07.26










