Der frühere Bundesinnenminister und Bundestagsvizepräsident Hans-Peter Friedrich (CSU) spricht sich gegen politische Brandmauern in einer Demokratie aus. Er selbst habe integre AfD-Kandidaten für Ämter im Bundestag immer gewählt. Schließlich sei in der Geschäftsordnung festgelegt, dass jeder Fraktion ein Bundestagsvizepräsident zusteht. Tichys Einblick hat mit ihm gesprochen.
Tichys Einblick: Sie gehören nun nach 1998 nicht mehr dem Deutschen Bundestag an, in dem Sie sogar als Bundestagsvizepräsident amtierten. Würden Sie ihren Nachfolgern im neu gewählten Bundestag empfehlen, AfD-Parlamentarier bei der Wahl zum Bundestagspräsidium oder zu Ausschussvorsitzenden nicht länger zu verhindern, und sie künftig demokratisch zu wählen?
Hans-Peter Friedrich: Es kommt darauf an, wen die AfD als Kandidaten aufstellt. Ich habe in den letzten beiden Wahlperioden immer die Kandidaten der AfD gewählt, die mir integer und kollegial erschienen. Übrigens habe ich die gleichen Maßstäbe auch an die Kandidaten der anderen Fraktionen angelegt.
Selbst bei den Nachfolgern der SED-Diktaturpartei und deren ehemaligen Mitgliedern wie Genossin Petra Pau war wiederholt eine Wahl zur Bundestagsvizepräsidentin üblich. Warum also nicht auch ein AfD-Kandidat?
Wir haben in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgelegt, dass jeder Fraktion ein Vizepräsident zusteht. Natürlich ist jeder Abgeordnete frei, mit Nein zu stimmen, wenn ein Kandidat ihm nicht gefällt. Ich halte es aber für falsch, das von der Parteizugehörigkeit abhängig zu machen.
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