Die Bundesanwaltschaft hat am Abend des 10. November 2025 in Dortmund den deutsch-polnischen Staatsangehörigen Martin S. festnehmen lassen. Grundlage der Festnahme ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 8. Oktober 2025. Seit mindestens Juni 2025 habe Martin S. im Darknet zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufgerufen.
Der Beschuldigte steht nach Angaben der Ermittler unter dem dringenden Verdacht, Terrorismusfinanzierung, Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sowie das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten begangen zu haben. Die Festnahme erfolgte durch Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts und Spezialkräfte der Bundespolizei.
Im Haftbefehl wird Martin S. im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
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