Der Bundesnachrichtendienst gab für externe Rechtsanwaltskanzleien fast 200.000 Euro aus, um Rechercheanfragen von Medien abzuwehren. Das ergab eine Recherche des Tagesspiegels. Obwohl die Behörden der Bundesregierung über eigene qualifizierte Juristen und Justiziariate verfügen, beauftragte der BND auf Steuerkosten externe Rechtsanwaltskanzleien.
Im September urteilte das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Klage eines Tagesspiegel-Journalisten. Die Zeitung verlangte Angaben zu Verfahren und damit verbundenen Kosten, in denen presserechtliche Auskunftsansprüche gegenüber dem BND begehrt wurden.
Medien haben ein Recht auf Auskunftsansprüche von Behörden, auch gegenüber dem Nachrichtendienst – so ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 – es gibt keine Bereichsausnahme. Das ergab ein Verfahren über Auskünfte zu Hintergrundgesprächen des BND mit Journalisten.
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