Mit der Meldung, dass der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstuft, hat die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ihren Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) kalt erwischt und in eine heikle politische Lage gebracht.
Entsprechend schmallippig fiel Dobrindts Reaktion am 2. Mai aus: „Frau Faeser hat mich heute über die Veröffentlichung des Gutachtens informiert. Ich gehe davon aus, dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Einstufung kommen wird. Unabhängig davon führt das Gutachten zwingend dazu, dass eine weitere Beobachtung der AfD stattfinden wird.“
Dass ein designierter Bundesinnenminister lediglich die Kenntnisnahme bestätigt und auf rechtliche Folgen verweist, ist mehr als kühl. Seit dem gibt man sich im BMI erkennbar zugeknöpft. „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BMI zu dem Gutachten oder zur Hochstufung der AfD für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens nicht öffentlich“, sagte eine Sprecherin zu NIUS. Der Hintergrund ist einfach: Handwerklich halten die Experten des Ministeriums das gut 1100 Seiten starke Dossier (lesen Sie hier, was drin steht) für streckenweise geradezu stümperhaft und vor allem juristisch angreifbar.
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