Eine „missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrages“ – dass so etwas vorkommen könnte, wurde nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gerade von den Grünen vehement bestritten. Nach der Posse rund um Sven Liebig, der als „Marla Svenja“ verlangte, in ein Frauengefängnis zu kommen, wird nun aber der nächste Fall publik: Eine „Polizeikommissarin“ aus NRW soll ihren Geschlechtseintrag nur deshalb von „männlich zu weiblich“ geändert haben, um von der Frauenförderung zu profitieren – und befördert zu werden.
Laut Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat das Gericht entschieden, dass der Ausschluss der Person aus den Beförderungsauswahlverfahren rechtmäßig sei. Mit drei Beschlüssen, die am 23. Februar zugestellt worden seien, wurden die Eilanträge der „Polizeikommissarin“ abgelehnt. Die Person habe mit ihnen darauf abgezielt, die Beförderung von Kollegen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 vorläufig zu untersagen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass das Disziplinarverfahren, welches gegen die Person läuft, rechtmäßig sei. Der Verdacht war und sei nach wie vor gerechtfertigt, dass sie ihren Geschlechtseintrag nur deshalb ändern ließ, um von der „Frauenförderung“ zu profitieren und „schneller befördert“ zu werden.
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