Polizist rechnet nach Völklingen-Urteil mit Gericht und Gutachten zum Täter ab

vor 3 Monaten

Polizist rechnet nach Völklingen-Urteil mit Gericht und Gutachten zum Täter ab
Bildquelle: Tichys Einblick

Mit Philip Bay meldet sich ein Beamter der Völklinger Polizei zu Wort, der nach dem Urteil vom 1. April in ungewöhnlich scharfer Form Stellung bezieht. Es geht um den Fall des damals 18 Jahre alten Ahmet G., der am 21. August 2025 eine Tankstelle in Völklingen überfiel, 600 Euro erbeutete, nach dem Zugriff einem Polizeibeamten die Dienstwaffe entriss und mit insgesamt 17 Schüssen einen tödlichen Angriff ausführte, bei dem Simon Bohr starb und ein weiterer Beamter verletzt wurde. Das Landgericht Saarbrücken ordnete am 1. April 2026 die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an, sah ihn wegen paranoider Schizophrenie als schuldunfähig an und verurteilte ihn nicht wegen Mordes. Bay schreibt, er habe es in mehr als zwanzig Jahren Polizeidienst stets vermieden, sich öffentlich zu brisanten Themen zu äußern, weil ihm das unprofessionell erschien. Nun sehe er sich dazu gezwungen. Er fühle sich Simon Bohr verpflichtet, seinem langjährigen Weggefährten und Kollegen bei der Völklinger Polizei, den er als wundervollen Menschen und Polizisten beschreibt.

Im Zentrum seines Textes, den er auf Facebook veröffentlicht hat, steht der Vorwurf, das Urteil verlange von ihm und anderen, etwas offenkundig Falsches zu akzeptieren. Er solle glauben, Simon Bohr sei nicht ermordet worden. Es werde behauptet, der Mann, der Simon tötete, habe keine Handlungsalternative gehabt und in Todesangst gehandelt. Das gelte nach dieser Logik sogar noch für den Moment, in dem der Täter über Simon Bohr stand und ihm ins Gesicht schoss. Zuvor habe derselbe Mann auch dem flüchtenden Praktikanten zweimal in den Rücken geschossen. Auch das soll nach der Wertung des Urteils subjektiv alternativlos und angstgetrieben gewesen sein.

Bay widerspricht ausdrücklich dem Eindruck, die Beweisaufnahme und ihre Würdigung seien sorgfältig gewesen. Gerade die Würdigung hält er für ignorant und realitätsfern. Scharf greift er vor allem das psychiatrische Gutachten von Prof. Dr. Retz an. Dieses habe den Täter zur Tatzeit und über die gesamte Tat hinweg wegen paranoider Schizophrenie als eingeschränkt einsichts- und steuerungsfähig eingeordnet und damit als vermindert schuldfähig, aber eben nicht als schuldunfähig.

Genau hier setzt Bays Kritik an. Der Sachverständige habe den Täter nur ein einziges Mal persönlich begutachtet, und zwar erst rund sieben Monate nach der Tat, als der Prozess bereits lief. Hinzu komme, dass diese Begutachtung auch noch im Beisein des Verteidigers stattgefunden habe. Im Übrigen habe sich das Gutachten auf Akten von drei Ärzten gestützt, die sich in ihren Vernehmungen teils widersprochen hätten, auf zwei aus dem Türkischen übersetzte Arztbriefe sowie auf Schilderungen der Familie des Täters. Gerade diese Angaben zur psychischen Erkrankung seien, so Bay, ungeprüft in Gutachten und Urteil eingeflossen.

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