Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung: Nicht nur eine Erhöhung der Höchststrafe auf bis zu fünf Jahre Haft, sondern auch ein möglicher Entzug des passiven Wahlrechts wird in dem neuen Gesetzentwurf gefordert.
Selbst in der taz schreibt der rechtspolitische Korrespondent Christian Rath, dass der Zeitpunkt der Gesetzesänderung eines nahelege: Dass es nämlich „um eine Maßnahme geht, die vor allem auf AfD-Politiker:innen zielt, also auf Vertreter:innen der stärksten Oppositionspartei.“
Tatsächlich kommt es immer wieder zu Anklagen und auch Ermittlungen gegen AfD-Politiker wegen Volksverhetzung: Der Thüringer Landessprecher Björn Höcke hat bereits mehrfach Anzeigen wegen vermeintlicher Volksverhetzung kassiert – derzeit läuft auch eine Anklage gegen Höcke wegen eines Telegram-Beitrags zu einer Gewalttat in Ludwigshafen.
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