Es ist schon ein paar Jahre her, dass sich die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts zum Abendessen im Bundeskanzleramt getroffen hat. Thema am Abendbrottisch war damals unter anderem die Corona-Politik – trotz laufender Verfahren am Bundesverfassungsgericht. Den damaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth gibt es auch heute noch in gleicher Funktion: Präsident.
Wenn es nun – wie von mehreren Seiten geäußert – zu einem Eilantrag kommt, um die geplante Sondersitzung des alten Bundestages für die Abstimmung über zusätzliche Schulden in Höhe von 500 Milliarden Euro und die Lockerung der Schuldenbremse zu stoppen, lautet der Empfänger abermals Stephan Harbarth.
Immerhin war er zuvor neun Jahre selbst Mitglied des Deutschen Bundestages und des CDU-Bundesvorstands gewesen. Nach dieser Zeit einen persönlichen wie inhaltlichen Bruch zu vollziehen, um nun die Unabhängigkeit als Richter vollends zu erfüllen, bedarf sicher einer großen persönlichen Stärke.
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