Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde eines Mannes gegen das Vorgehen der Behörden im Zuge seiner Abschiebung stattgegeben.
Die Ergreifung des Beschwerdeführers in seinem Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft sei als Durchsuchung zu werten, für die es die Anordnung eines Richters brauche, entschied das Gericht. Da die aber gefehlt habe, sei er in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Verein Pro Asyl hatten die Verfassungsbeschwerde nach eigenen Angaben unterstützt. In dem konkreten Fall waren Polizisten demnach 2019 mit einem Rammbock morgens in das Zimmer des Klägers in einem Berliner Übergangswohnheim eingedrungen, um ihn abzuschieben – ohne entsprechenden Durchsuchungsbeschluss.
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