Neuer Gesetzentwurf: Justizministerin Hubig (SPD) plant Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

vor 6 Monaten

Neuer Gesetzentwurf: Justizministerin Hubig (SPD) plant Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung
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Einigen Straftätern, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, soll nach einem neuen Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) das passive Wahlrecht entzogen werden.Das geplante Gesetz, über das das Online-Fachmedium für Justiz und Recht, Legal Tribune, zuerst berichtete, sieht vor, dass Richter künftig zusätzlich zur Strafe einschneidende demokratische Konsequenzen anordnen können: Bei Haftstrafen ab sechs Monaten wäre es möglich, Betroffenen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren sowohl die Wählbarkeit als auch die Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter abzuerkennen.

Darüber hinaus soll der Strafrahmen für Volksverhetzung ausgeweitet werden: Statt bislang maximal drei Jahren Haft wären künftig Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Der Gesetzentwurf verweist darauf, dass die demokratische Ordnung vor Personen geschützt werden müsse, die öffentliche Funktionen innehaben und diese mit einer aggressiven, aufwiegelnden Haltung gegen die grundlegenden Werte des Gemeinwesens richten.

Der Islamkritiker Michael Stürzenberger wurde mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt.

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