Nach dem Ausstieg der USA aus dem Pariser Klimaabkommen sind nur noch die EU, Australien, Kanada, Süd-Korea, Japan, UK als Industrieländer übriggeblieben, die nach dem Pariser Abkommen zu Emissionsminderungen verpflichtet sind. Diese Industrieländer sind nur noch für 12,5 % des globalen CO2-Ausstosses verantwortlich (Deutschland 1,5 %). Damit ist das Pariser Abkommen wirkungslos, weil durch eine Ländergruppe mit einem Anteil von 12,5 % des globalen CO2-Ausstosses die Reduktionsziele nicht erreicht werden können.
Das Bundesverfassungsgericht, das die CO2-Reduktionsziele in Deutschland an dieses Abkommen gekettet hat, und mit haarsträubenden Fehlern eine Nullemission für 2050 festgeschrieben hat (siehe unser Buch „Unanfechtbar“), kann daher an seiner Position nicht mehr festhalten, ohne Deutschland weiter massiv zu schaden.
Die Gelegenheit für das Bundesverfassungsgericht, diesen Beschluss zu revidieren, ist jetzt gegeben: Denn das Gericht kann die veränderte Erkenntnislage bei den neu eingereichten Klagen von Luisa Neubauer, Greenpeace, BUND und DUH berücksichtigen, die eine Verschärfung (!) des deutschen Klimaschutzgesetzes verlangen. Die Chancen stehen besser, weil die damalige Berichterstatterin des Bundesverfassungsgerichts, die für den fehlerhaften Beschlusss federführend verantwortlich war, Gabriele Britz (seinerzeit vorgeschlagen von der SPD), aus dem Verfassungsgericht ausgeschieden ist.
Wenn das Bundesverfassungsgericht seinen damaligen Beschluss nicht revidiert, bleibt nichts anderes übrig, als dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag den neuen Gegebenheiten Rechnung tragen und dem Beispiel der USA und Argentiniens folgen und ebenfalls aus dem Pariser Klimaabkommen austreten, solange China und arabische Ölstaaten sich unter dem Etikett der „Entwicklungsländer“ vor CO2-Reduktionen in ihren Ländern drücken können.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Kernenergieausstieg der Ampelregierung hat zutage gefördert, dass das von Bundeskanzler Olaf Scholz im Herbst 2022 verfügte „Machtwort“, demzufolge die letzten drei Kernkraftwerke bis zum 15.4.2023 weiterlaufen sollten, ein zwischen Grün und Rot abgekartetes Stück war (Youtube Kissler kompakt Minute 1h:36). Als Preis für das Stillhalten der Grünen erzwangen diese vom Bundeskanzler, dass das umstrittene Energieeffizienzgesetz von Rot-Grün-Gelb durch den Bundestag gewunken werden sollte. Dieses Gesetz, das ohne Übertreibung als das deutsche Deindustrialisierungsgesetz bezeichnet werden kann, wurde dann tatsächlich am 19.4.2023 durch das Bundeskabinett verabschiedet und Ende September 2023 vom Bundestag beschlossen und trat am 1.1.2024 in Kraft. Es verfügt, dass der Energieverbrauch in Deutschland bis 2045 um 45% auf 1400 Terawattstunden nahezu halbiert werden soll. Schon bis 2030 sollen 26,5% weniger Endenergie, also nur noch 1876 Terawattstunden in Deutschland verbraucht werden. Der Endenergieverbrauch in Deutschland ist in den letzten 20 Jahren bei etwa 2500 Terawattstunden nahezu konstant geblieben, obwohl das Bruttoinlandsprodukt von 2003 auf 2023 um 87% angewachsen ist. Erst in den letzten drei Jahren ging der Endenergieverbrauch in Deutschland durch die von der Ampelregierung ausgelöste Deindustrialisierung durch Verknappen von Strom- und Gasangeboten auf 2267,5 Terawattstunden in 2023 zurück.
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